Minister Kutschaty muss Widersprüche zur Überprüfung von Imamen im Strafvollzug aufklären

Jens Kamieth stellt Dringliche Frage für Rechtsausschuss am Mittwoch

JensKamieth

Jens Kamieth, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

(wS/red) Siegen/Düsseldorf – Zu den widersprüchlichen Informationen bezüglich der Überprüfung von Imamen im nordrhein-westfälischen Strafvollzug durch den Verfassungsschutz erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jens Kamieth: „Minister Kutschaty hat in der vergangenen Woche in seiner eilig einberufenen Pressekonferenz erklärt, dass in 30 von 36 Haftanstalten in Nordrhein-Westfalen annähernd 100 Imame und Hodschas als ehrenamtliche Gefängnisseelsorger tätig seien. Diese Geistlichen seien alle vom Verfassungsschutz überprüft worden, so der Minister laut Aachener Nachrichten vom 4. März 2014. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten geht hingegen davon aus, dass zumindest diejenigen muslimischen Seelsorger, die schon seit längerer Zeit in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen tätig sind, nicht vom Verfassungsschutz durchleuchtet worden seien (dpa vom 4. März 2014). Diesen Widerspruch muss Minister Kutschaty umgehend aufklären. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion folgende Dringliche Frage für die Sitzung des Rechtsausschusses am kommenden Mittwoch um 13:30 Uhr angemeldet: ‚Wie viele der rund 100 Imame und Hodschas, die derzeit als ehrenamtliche Seelsorger in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten tätig sind, wurden tatsächlich vom Verfassungsschutz überprüft?“

Foto: Landtagsabgeordneter Jens Kamieth

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