Petitionsausschuss soll doch noch Bürgermeinung zulassen
(wS/red) Freudenberg. „Es geht uns darum, auch im jetzigen Verfahrensstand die Bedenken gegen das Ausmaß und die damit verbundenen negativen Wirkungen des Gewerbegebietes Wilhelmshöhe-Nord deutlich machen zu können“, unterstreichen Friedhelm Höfer, Rolf Kolb und Thomas Löw das Anliegen der Bühler Bürger. Dass die Stadt Freudenberg diesen Wunsch unterstützt, war ihre Anregung an den Rat.
„Wir kritisieren sehr, dass er uns überhaupt keine Antwort gibt“, ist die aktuelle Feststellung. Wie es die Hauptsatzung der Stadt Freudenberg zulässt, hatten die Bühler ihr Anliegen an die Stadtverordneten formuliert: „Jeder hat das Recht,sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden“.
Doch der Rat setzte sich damit inhaltlich nicht auseinander, übertrug das Verfahren dem Hauptausschuss, der dazu auch nicht anderes als den Verweis an den Stadtentwicklungsausschuss zu sagen wusste. Der befand nun mit Mehrheit, dass die Bürgermeinung den Regionalrat keineswegs stören solle.
Dieses Ergebnis durften die Bühler aus der Zeitung erfahren: „Dem Rat der Stadt sind die Anregungen seiner Bürger offensichtlich nicht von Bedeutung, denn sonst hätte man zumindest eine schriftliche Antwort mit Begründung erwarten dürfen“, wundern sich die Aktiven in Bühl.
Nun haben sie sich mit ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt, um die Beteiligungsrechte im Regionalplan-Änderungsverfahren doch noch zu erreichen. „Wir wollen auch in einem erneuten Verfahren unsere Bedenken vorbringen können“, haben sie den Abgeordneten in Düsseldorf geschrieben. Zu untersuchen sei des Weiteren, ob das jetzt praktizierte Verfahren überhaupt mit dem Landesplanungsgesetz im Einklang steht.
Auch gegenüber dem Petitionsausschuss legen Friedhelm Höfer, Rolf Kolb und Thomas Löw dar, warum und in welcher Weise die Bürger von einer tatsächlichen Umsetzung des geplanten betroffen wären:
- Die Eigentümer der Flächen (Waldgenossenschaften) haben sich eindeutig gegen die geplante Verwendung und einen Verkauf ihrer Flächen ausgesprochen. Danach fasst die Stadt Freudenberg 2013 den Beschluss für eine „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ nach § 165 Abs. 4, um die Drohung einer Enteignung der Eigentümer ins Spiel zu bringen.
- Weite Teile des Geländes zählen zum „Landschaftsschutzgebiet Freudenberg“
- Das Gebiet zählt zum „Landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Siegen und Umgebung“
- Die weithin sichtbare Landmarke „Ischeroth“ (467 m über NN) würde zerstört. Der Höhenzug liegt in der Hauptsichtachse von Freudenberg und Büschergrund. Der natürliche charakteristische Landschafts- und Raumbezug würde verloren gehen.
- 450.000 m3 Boden müssten bewegt und 180.000 m2 Wald gerodet werden, wobei nur 10 ha der in Anspruch genommenen 18 ha Fläche tatsächlich wegen der massiven und unnatürlichen Böschungen genutzt werden könnten.
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