(wS/krsi) Kreis Siegen- Wittgenstein -Wer ab 1. Februar dieses Jahres ein Fahrzeug anmeldet, muss ein neues Formular ausfüllen, das es so bisher nicht gab. Grund dafür ist, dass der Bund künftig für die Kfz-Steuer zuständig ist und nicht mehr die Länder. Deshalb ziehen ab Februar auch nicht mehr die Finanzämter, sondern die Hauptzollämter die Kfz-Steuer ein. Das ist Ergebnis einer Grundgesetzänderung.
„SEPA-Lastschriftmandat“ bei Zulassung vorlegen
Für alle, die ein Fahrzeug anmelden wollen, ist dieser Hintergrund zunächst einmal nicht besonders wichtig – mit Ausnahme des neuen Formulars. Das „SEPA-Lastschriftmandat“, das zur Einziehung der Kfz-Steuer dient, muss bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle ausgefüllt vorliegen. Weil das Formular etwas umfangreicher ist, bietet es sich an, es vorab von der Internetseite des Kreises Siegen-Wittgenstein herunterzuladen und zuhause auszufüllen. „Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Fahrzeughalter und Kontoinhaber nicht die selbe Person sind“, unterstreicht Walter Hauptmann, Leiter der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein: Denn sowohl Fahrzeughalter als auch Kontoinhaber müssen das Formular unterschreiben.
Ohne zweite Unterschrift keine Anmeldung
„Wenn nun also jemand das Dokument erst bei uns in der Zulassungsstelle ausfüllen möchte und er ist nicht auch der Kontoinhaber, fehlt die zweite Unterschrift und wir können die Anmeldung nicht vornehmen“, erläutert Walter Hauptmann. Um sich einen unnötigen zweiten Besuch in der Zulassungsstelle zu ersparen, empfiehlt der Kreis, das entsprechende Formular zum „SEPA-Lastschriftmandat“ im Internet unter www.siegen-wittgenstein.de(zurzeit im Bereich „Aktuelles“ bzw. ständig unter Bürgerservice/Verkehr und Mobilität/Kfz-Zulassung/
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