(wS/si) Siegen – Zu 3.000 Euro Geldstrafe wurde der Mitarbeiter eines Hilchenbacher Jobcenters heute Nachmittag vom Landgericht Siegen verurteilt . Dem Angeklagten war im ersten Fall „Exhibitionistische Handlung“ vorgeworfen worden. Zum zweiten Vorwurf, er habe die Absicht gehabt, mit einer Kundin des Jobcenters Geschlechtsverkehr zu betreiben, wurde der Mann – aus Rechtsgründen, wie es nach Aussage des Pressesprechers und Richters am Landgericht Siegen, Dirk Kienitz, heißt – vom Gericht jedoch freigesprochen.
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