Stadt versendet Unterlagen für Zweitwohnungssteuer

(wS/si) Siegen. Wie berichtet, hat der Rat der Stadt Siegenin seiner Sitzung am 3.September 2014 beschlossen, ab dem 1. Januar 2015 eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Die städtische Steuerabteilung hat daher jetzt damit begonnen, alle Inhaber von Zweitwohnungen zur Abgabe einer Erklärung zur Zweitwohnungssteuer aufzufordern. Die Angaben in der Steuererklärung dienen der Überprüfung, ob eine steuerpflichtige Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung vorliegt.

Siegen_WappenIn ihrem Schreiben weist die Stadt Siegen darauf hin, dass die Zweitwohnungssteuersatzung auf der Homepage der Stadt unter www.siegen.de in der Rubrik „Verwaltung & Politik > Ortsrecht“ zum Nachlesen hinterlegt ist. Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema sowie weitere Informationen und Formulare sind ebenfalls auf der städtischen Internetpräsenz zu finden, und zwardirekt im Behördenwegweiser (Dienstleistungen A-Z >Zweitwohnungssteuer) oder per Suchfunktion.

Wichtig: Es wird keine Zweitwohnungssteuer erhoben, wenn ein bestehender Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umgemeldet wird!

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