19-Jähriger schießt mit Softairpistole aus Pkw

Auf der Rücksitzbank lag ein täuschend echt aussehendes Sturmgewehr

(wS/ots) Siegen – Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt die Siegener Polizei aktuell gegen einen 19-jährigen Autofahrer. Der junge Mann hatte am Mittwochabend um 18.20 Uhr in einer Straße in Siegen-Birlenbach aus seinem Auto heraus mit einer Waffe geschossen.

Symbolbild

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Wie der 19-Jährige im weiteren Verlauf am späteren Mittwochabend gegenüber der Polizei einräumte, habe er aus seinem Auto mit seiner Softairwaffe lediglich auf ein Verkehrsschild geschossen. Das hingegen nahm ein zwölfjähriges Kind ganz anders wahr: Der Junge war nämlich zu diesem Zeitpunkt mit seinem Fahrrad in Höhe der Grundschule Birlenbach unterwegs, als aus einem entgegenkommenden Pkw heraus eine männliche Person aus dem Fahrerfenster einen Schuss in seine Richtung abgab. Der Junge hörte einen entsprechenden Knall, erschreckte sich natürlich sehr und brachte sein Fahrrad sofort zum Stehen. Ungeachtet des Schrecks prägte sich der Junge allerdings das Kennzeichen des Autos absolut richtig ein und war gegenüber der Polizei auch noch in der Lage, spezielle Details des flüchtigen Täterfahrzeugs vollkommen exakt zu beschreiben.

Diese Angaben führten die alarmierte Polizei dann auch schon kurze Zeit später zu dem 19-jährigen Übeltäter. Bei der Durchsuchung seines Pkw fanden die Beamten auf der Rücksitzbank ein griffbereites Softair-Sturmgewehr, welches den Anschein einer echten Waffe erweckt. In seiner Wohnung dann zudem die Softairpistole, mit der aus dem Auto heraus geschossen worden war. Beide Waffen wurden von der Polizei beschlagnahmt.

Der 19-Jährige räumte zwar ein, aus dem Auto heraus geschossen zu haben. Eine Einsicht, dass so ein Verhalten verboten, gefährlich und zudem in vielfacher Hinsicht zu äußerst üblen Konsequenzen führen kann, ließ der junge Mann jedoch gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten nicht erkennen. So äußerte er beispielsweise, dass ein Treffer mit einer Softairpistole doch nichts ausmache. Gerne würde er dies auch verdeutlichen, indem er sich im Beisein der Beamten gegen seine eigene Hand schieße. Dass jedoch andere Körperteile – wie beispielsweise Kopf oder Augen – auf einen Treffer aus einer Softairpistole wesentlich „empfindlicher“ reagieren, das war dem 19-Jährigen auf der anderen Seite sehr wohl bewusst.

Wegen der oben aufgeführten Straftatbestände leiteten die Beamten gegen den 19-Jährigen ein Strafermittlungsverfahren ein. Wegen seiner zuvor dargestellten Uneinsichtigkeit wurde zudem seitens der Polizei veranlasst, dass seine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die zuständige Stelle überprüft wird.
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