Insolvenzverwalter dürfen bereits bezahlte Rechnungsbeträge von Gläubigern zurückfordern
Siegen (wS/pm) | Kaum ein Thema wird aktuell im Management der deutschen Unternehmen so heiß diskutiert wie die Insolvenzanfechtung. Im Falle einer Insolvenz stellen nicht nur die unbeglichenen Rechnungen ein Risiko für die Gläubiger dar. Der Insolvenzverwalter kann auch Zahlungen, die vor der Insolvenz geleistet wurden, zurückfordern. Und das für einen zurückliegenden Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Die steigende Zahl dieser Anfechtungsansprüche stellt für die Unternehmen zunehmend eine ernsthafte Gefahr dar.
Über dieses kritische Thema wollten Creditreform Siegen und Creditreform Gießen ihre Kunden informieren. Zusammen mit dem Kooperationspartner Atradius Kreditversicherung hatten sie zu einem spannenden Vortrag eingeladen. „Und da die vorherrschende Rechtsmeinung zur Insolvenzanfechtung die Gemüter geradezu abheben lässt, haben wir als passende Location dafür den Siegerland Flughafen ausgesucht“, sagt Christine Hain-Stühn, Prokuristin von Creditreform Siegen.
Als Referenten konnten die Veranstalter Dr. Ralf Bornemann aus Bonn gewinnen. Der Rechtsanwalt ist Partner der DHPG, eines unabhängigen inhabergeführten Beratungsunternehmens mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Unternehmenssanierung. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung verfügt Dr. Bornemann über umfassende sanierungsrechtliche Kenntnisse und ist ein sehr gefragter Referent bei Fachtagungen und Seminaren.
Im Mittelpunkt seines Vortrages vor gut 150 Zuhörern im Hangar E des Flughafens standen die aktuellen Entwicklungen insbesondere im Insolvenzanfechtungsrecht. Grundsätzlich stehe die so genannte Insolvenzanfechtung für einen erhöhten Gläubigerschutz. „Sie ermöglicht dem Insolvenzverwalter, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, die vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zum Nachteil der Gläubiger vorgenommen wurden“, so Bornemann. „Allerdings häufen sich in den letzten Jahren Fälle, in denen Insolvenzverwalter auch absolut unkritisch erscheinende Rechtsgeschäfte anfechten und erhebliche Summen von arglosen Gläubigern zurückverlangen.“ Dieses Vorgehen stelle für viele ein ernsthaftes und oft nicht vorhersehbares Problem dar, das bis hin zur Existenzbedrohung gehen kann – auch noch viele Jahre nach dem eigentlichen Vorgang.
Bornemann zeigte Lieferanten und Dienstleistern auf, wie sie sich im Vorfeld einer Insolvenz vor anfechtbaren Vorgängen schützen können und welche rechtlichen, aber auch taktischen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, sich gegen einen Anfechtungsanspruch zur Wehr zu setzen. Außerdem gab Bornemann einen Ausblick, welche Maßnahmen der Gesetzgeber konkret plant, um den zunehmenden Anfechtungsfällen der letzten Jahre Grenzen zu setzen.
Creditreform Siegen setzt sich mit 35 engagierten Mitarbeitern für die Interessen und Belange von rund 1.700 Unternehmen in der Region Siegerland, Sauerland, Westerwald und hessisches Hinterland ein. Der Schutz des Gläubigers durch die Erteilung von Wirtschaftsauskünften und den Forderungseinzug ist bis heute die wichtigste Aufgabe von Creditreform geblieben. Bundesweit zählen über 125.000 Kunden zur Creditreform-Organisation. Mit 176 Geschäftsstellen in Europa ist Creditreform eine der größten Wirtschaftsauskunfteien.
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