FDP fordert LWL-Einrichtung in Siegen-Wittgenstein

(wS/red) Siegen-Wittgenstein – 63,8 Mio. Euro wird der Kreis Siegen-Wittgenstein 2015 über die Landschaftsumlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) nach Münster überweisen. Das entspricht einer Summe von 232,70 Euro pro Bürger. Diese Landschaftsumlage mit einem Satz von 16,5% gibt immer wieder Anlass zu Kritik. Darauf, dass diesen Zahlungen auch ein Gegenwert und ein großes Aufgabenspektrum gegenüber stehen, verweist Arne Hermann Stopsack (FDP) aus dem Märkischen Kreis als Mitglied der Landschaftsversammlung. Der LWL arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 16.000 Beschäftigten für die 8,2 Millionen Menschen in der Region. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 17 Museen und ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen.

114,4 Millionen Euro für die Region

Logo_FDP_Siegen-WittgensteinGegenüber dem FDP-Fraktionsvorsitzenden aus dem Kreistag Siegen-Wittgenstein, Guido Müller, bricht Stopsack die LWL-Zahlen auf Kreisebene herunter. So ergeben sich für den Kreis Gesamtauszahlungen von 114,4 Mio. Euro, also mehr als die gezahlte Umlage. Der größte Anteil von 67,0 Mio. entfällt auf die Behindertenhilfe. Davon profitieren per 31.12.2014 insgesamt 2.490 Hilfeempfänger und weitere 899 blinde, schwer sehbehinderte oder gehörlose Personen. Der zweite große Posten sind die Leistungen des Landesjugendamtes, die insgesamt 38,6 Mio. Euro ausmachen. Aber auch kleinere Posten wie die 1,6 Mio. Euro für die immerhin noch 123 Empfänger Kriegsopferfürsorge stehen zu Buche.

Zu wenig kulturelle Unterstützung aus Münster

Kritisch verweist Guido Müller aus Sicht des Kreises allerdings darauf, dass der LWL im Kreisgebiet keine eigenen Einrichtungen unterhält und so auch nicht als Arbeitgeber auftreten kann. Volkswirtschaftlich ist das eine Benachteiligung der Region. Auch bei den Ausgaben von 300.000 Euro für die Kultur könne der Kreis in Zukunft durchaus noch besser wegkommen. „Gerade die aktuelle Diskussion um die Philharmonie Südwestfalen zeigt, dass Siegen-Wittgenstein hier im Verhältnis deutlich besser gestellt werden müsste. Man hat leider immer noch den Eindruck, dass der größte Teil der kulturellen Unterstützung des LWL im Speckgürtel des Münsterlandes verausgabt wird. Eine Gleichbehandlung wäre nicht nur fair sondern ist auch längst überfällig“ so der heimische Fraktionsvorsitzende. Arne Hermann Stopsack sagte ihm zu, dieses konkrete Anliegen des Kreises gern in Münster entsprechend zu unterstützen.

Hintergrundinformation zum LWL:

Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 116 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet. Die Aufwendungen in 2015 betragen gut 3,1 Mrd. Euro, wobei fast 90% für soziale Leistungen und die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe verwendet werden. In diesen Bereichen stiegen die Ausgaben von 2.013 Mio. Euro (2008) auf 2.781 Mio. Euro im Jahre 2015. Besonders die Eingliederungshilfe (für Menschen mit Behinderungen) steigt dynamisch an. Während in NRW 1991 noch 1,1 Mrd. Euro aufgewendet werden mussten, werden es 2016 schon 4,4 Mrd. Euro sein. Dies beruht auf einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen (u. a. höherer Lebenserwartung, dem medizinischen Fortschritt und durch Leistungskürzungen bei vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträgern) und dem Fallkostenanstieg durch Tarifsteigerungen (sehr personalintensive Leistungen), Standardverbesserungen und höheren individuellen Hilfebedarfen. Ehrlicherweise wird es mittelfristig nicht gelingen, die Kosten zu senken, sondern nur den Anstieg zu dämpfen. Auch sind sich alle Beteiligten einig, dass diese ungebrochene Dynamik nicht allein von der kommunalen Familie geschultert werden kann, sondern der Bund hier eine gesamtstaatliche Verpflichtung hat. Politisch zugesagt ist den Kommunen für Eingliederungshilfe eine Summe von deutschlandweit 5 Mrd. Euro nach 2017. Die genauen Modalitäten sind allerdings noch völlig ungewiss.

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