(wS/red) Siegen-Wittgenstein 19.02.2021 | Neues Förderprogramm aufgelegt: Hohe Kostenübernahme für Dach- und Fassadenbegrünung
Wer für sein Haus oder seine Firma eine Dach- oder Fassadenbegrünung ins Auge gefasst hat, kann mit einer hohen Bezuschussung von bis zu 50 Prozent der Kosten rechnen. Grundlage ist das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“, ein Förderprogramm des Landes NRW, das die Stadt Siegen in Zusammenarbeit mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein auf den Weg gebracht hat.
Wie die Stabstelle für Klimaschutz der Stadt Siegen mitteilt, können die Fördermittel zur Dach- und Fassadenbegrünung auch für gewerblich genutzte Gebäude in Anspruch genommen werden. Das Förderprogramm sieht eine Kostenübernahme von bis zu 50 Prozent vor. Es ist geplant, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein die Abwicklung des Förderprogramms für die zehn kooperierenden Kommunen, darunter die Stadt Siegen, übernimmt.
Ob private oder gewerbliche Projekte: Förderfähig sind Maßnahmen der Begrünung an Gebäuden, die sich positiv auf Verdunstung, Kühlung und Regenwasserrückhaltung vor Ort auswirken. Dass sich hierbei – entgegen mancher populären Annahmen – Dachbegrünungen und Photovoltaik-Anlagen automatisch ausschließen, verneint Lars-Ole Daub, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Siegen: „Es gibt im Gegenteil gute Beispiele dafür, wie sich beide Dachnutzungsformen hervorragend kombinieren lassen.“
Ihm ist es wichtig, die vielfältigen Mehrwerte von Dach- und Fassadenbegrünungen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung hervorzuheben. Dazu gehören die Wärmedämmung im Winter sowie der Hitzeschutz im Sommer mit verminderten Energiekosten und CO2-Emissionen, aber auch die Erhöhung des Wirkungsgrades von Photovoltaik-Dachanlagen durch die Verdunstungskühlung. Im Sinne der Klimafolgenanpassung seien die Verbesserung des Mikroklimas und die Zurückhaltung von Überschusswasser bei starkem Regen zu nennen.
Weitere Vorteile sieht der Experte in der optischen Aufwertung durch die Begrünung, im Schutz der Dachkonstruktion – was deren Lebensdauer verlängern kann –, und in der guten Schallabsorption durch den Pflanzenteppich. Begrünte Dächer und Fassaden können noch mehr: die Luft von Schadstoffen und Feinstaub filtern und, last but not least, Lebensraum für Insekten bieten.
Wie ist der Ablauf geplant? Wer von dem Förderprogramm profitieren möchte, kann zunächst eine sogenannte Interessensbekundung an die Stabstelle Klimaschutz senden; der Vordruck findet sich auf der Homepage der Stadt Siegen (www.siegen.de/begruenung) bzw. in einem Flyer, der von dort heruntergeladen werden kann. Auf Basis der in Siegen und den anderen Kommunen eingereichten Interessensbekundungen wird der Kreis Siegen-Wittgenstein die Fördermittel aus dem Sonderprogramm beantragen. Vorher muss der Kreistag in seiner Sitzung am 19. März noch „grünes Licht“ geben.
Wichtig: Die Ausführung der Maßnahmen darf erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden. Begrünungen auf Car-Ports/Garagen sind über dieses Programm übrigens nicht förderfähig, können jedoch unter Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel auf Basis des bestehenden Förderprogramms der Stadt Siegen beantragt werden.
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