Hündin lag elend im Keller: Grausame Tierquälerei

wS/rile  – Wenden –  Abgemagert bis aufs Fell und vernachlässigt. Ein schwerer Fall von Tierquälerei wurde jetzt in Hünsborn bekannt. Einer aufmerksamen Tierschützerin war es aufgefallen, dass sie die Bobtailhündin eines Mitbürgers lange nicht mehr gesehen hatte. Die Hündin sollte schon einige Tage im Keller des Hundehalters sterbend liegen, erfuhr sie.  Die aufmerksame Bürgerin alarmierte den Tierschutzverein. Und was die Tierschützerin des Vereins dort  zu sehen bekam, war ein Bild des Grauens.

Die Hündin lag auf dem nackten  Betonboden, unversorgt und in ihren eigenen Fäkalien. Die Maden nagten bereits an dem sterbenden Tier, so verlautete  der Tierschutzverein. Das Tier sei bereits so geschwächt gewesen, dass es sich nicht mehr bewegen konnte. Die Mitarbeiterin des Tierheims  gelang es, das Tier mitzunehmen und umgehend einer Tierärztin zu übergeben. Diese stellte bei der Untersuchung die Abmagerung des Tieres bis aufs Skelett fest. Zudem wies die Bobtailhündin viele offene Wunden auf. Ihr Fell sei „bretthart“ gewesen. Die Tierärztin konnte nichts weiter für das Tier tun, als es von seinen Leiden zu erlösen, während der Hundebesitzer nicht die Spur von Mitleid gezeigt habe. Ein Bekannter hätte schon seit Tagen kommen sollen, um ihm „eine Schrotladung“ zu verpassen, hatte der Hundebesitzer kaltschnäutzig erklärt. Er selbst habe sich bereits einen neuen Hund angeschafft.

Tierquälerei in höchstem Maße. So etwas ist leider schon beinahe alltäglich geworden. Zum Glück gibt es immer wieder wachsame Tierschützer. Aber bevor Ordnungsbehörden und Tierschutzvereine davon unterrichtet werden, ist es oftmals bereits zu spät.  Auch die Tatsache, dass Tierquälerei nach §17 des Tierschutzgesetzes strafbar ist, lässt offenbar einige Menschen vor einer solchen Tat nicht  zurückschrecken.

Der Fall liegt inzwischen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Siegen vor, denn gegen den Tierhalter wurde  Anzeige erstattet. Das erfuhr „wirSiegen“ aktuell vom Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Johannes Daheim.  Ein Verfahren wurde eingeleitet . Der Fall soll  einem Anwaltsbüro übergeben werden. Sollte Anklage gegen den Hundebesitzer ergehen, muss dieser wohl mit einer Strafe rechnen.

Bobtailhündin

Abgemagert und sterbend: Ein Bild des Grauens bot sich der Tierschützerin. Aus ethischen Gründen verzichtet „wirSiegen“ darauf, weitere, wesentlich schlimmeren Fotos, die uns zugegangen sind, auf dieser Seite zu veröffentlichen.

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