Junge Fußgängerin bei Unfall schwer verletzt

Dunkle Jahreszeit: „Sehen und gesehen werden“ hat oberste Priorität

2014-10-20_Archiv_RTW_Rettungswagen_Foto_Hercher

Symbolfoto

(wS/ots) Siegen. In Siegen Kaan-Marienborn wurde am späten Mittwochnachmittag eine dunkel gekleidete 21-jährige Fußgängerin, die in der Dämmerung an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle die Hauptstraße überquerte, von einem PKW erfasst. Die 21-Jährige erlitt bei dem Unfall eine schwere Verletzung und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert werden.

Die Polizei erinnert vor dem Hintergrund dieses Unfallgeschehens nochmals daran, dass es nun in der dunklen Jahreszeit für Fußgänger umso wichtiger ist, gut erkennbar zu sein. Die jetzt auftretenden ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnisse wie Dunkelheit, Regen, Nebel, Glätte und Schnee, bereiten allen Verkehrsteilnehmern große Probleme. Fußgänger verunglücken hauptsächlich, weil sie sich falsch verhalten. Viele Fußgänger gehen an ungesicherten Stellen über die Fahrbahn, ohne genügend auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Sehr oft ist auch festzustellen, dass Fußgänger dunkle, wenn nicht gar schwarze Kleidung tragen. Das mag zwar modisch sein, birgt aber auch immense Gefahren. Denn die Fußgänger werden dadurch von den anderen Verkehrsteilnehmern nur sehr schwer bis gar nicht erkannt. Aber der Grundsatz „Sehen und gesehen werden“ sollte deshalb in der dunklen Jahreszeit für alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität besitzen. Fußgängern wird daher geraten, unbedingt helle, reflektierende Kleidung zu tragen und helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen.

Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus einer Entfernung von 80 bis 90 Metern, einen dunkel gekleideten erst aus einer Entfernung von 25 Metern. An der Kleidung befestigte Reflektoren lassen Fußgänger bereits aus 150 Metern „leuchten“.

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