Salz gegen Unkraut ist verboten

Mit Hacke und Kratze gegen störenden Platten-Bewuchs

(wS/si) Siegen – Das warme und feuchte Wetter der letzten Tage begünstigt das Wachstum von zartem Grün auf vielen befestigten Flächen, wie plattierten Wegen und Garageneinfahrten. Für viele Grundstücksbesitzer ist dies ein Dorn im Auge. Mit der Hoffnung, das Unkraut zu vernichten, bestreuen sie die aus dem Pflaster hervorkommenden jungen Pflanzen mit jeder Menge Streusalz.

Der Einsatz von Salz zur Pflanzenbekämpfung ist auf befestigten Flächen durch das Pflanzenschutzgesetz verboten: „Pflanzenschutzmittel darf man grundsätzlich nur auf Flächen streuen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden“, erklärt Dr. Bernhard Kraft, Leiter der Umweltabteilung der Stadt Siegen.

Streusalz, das auf befestigten Flächen zur Wildkräuterbekämpfung genutzt wird, führt zu Problemen in Kanalisation und Kläranlagen. (Foto: Stadt Siegen)

Streusalz, das auf befestigten Flächen zur Wildkräuterbekämpfung genutzt wird, führt zu Problemen in Kanalisation und Kläranlagen. (Foto: Stadt Siegen)

Da die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann, werden diese Mittelrückstände über die Kanalisation entwässert. Dort, wo zum Beispiel Streusalz aufgebracht wurde, kann bei Niederschlägen die Salzflüssigkeit in die Kanalisation abgeschwemmt werden und in den Kläranlagen und Gewässern zusätzliche Probleme verursachen.
Im Wurzelbereich von Bäumen ist nach den Bestimmungen der Siegener Baumschutzsatzung die Anwendung von Streusalz ebenfalls nicht zulässig, da durch die Salzanreicherung im Boden die Baumwurzeln geschädigt werden und die betroffenen Bäume regelrecht verdursten können.

Zum Schutz der Bäume und der heimischen Gewässer empfiehlt deshalb die Umweltabteilung, gegen unerwünschten Bewuchs mit anderen Hilfsmitteln, wie Hacken oder Kratzen vorzugehen. „Dies schont die Umwelt und den Geldbeutel“, erläutert Dr. Kraft.

Ein Faltblatt mit Tipps und Hinweisen zur alternativen Wildkrautbekämpfung kann bei der städtischen Umweltabteilung im Rathaus Geisweid, Telefon: 0271/404-3214, angefordert werden.

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