(wS/si) Siegen 07.11.2015 | Die Mitarbeiter der städtischen Grünflächenabteilung werden in den kommenden Wochen wieder einige Pflege- und Verjüngungsschnittarbeiten in naturnahen Gehölzflächen durchführen.
In Anlehnung an das Landschaftsschutzgesetz sind die Arbeiten immer vom 1. Oktober des alten Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres zugelassen. Mit dieser Maßnahme soll der Dichtstand der Gehölze beseitigt werden, damit sich auch die Wildkrautzonen unmittelbar am Boden weiter entwickeln können und somit den Kleinlebewesen einen Lebensraum bieten. Damit wird auch einer Bodenerosion, insbesondere an Hanglagen, vorgebeugt. Gefällt werden müssen auch wieder einige Bäume, die durch Fäulnis im Stammfußbereich, Pilzbefall, Kronenbruch etc. zum Sicherheitsrisiko geworden sind. Die Verkehrssicherheitspflicht der Stadt Siegen als Eigentümerin dieser Bäume erfordert diese Maßnahmen.
Die landschaftspflegerischen Arbeiten erfolgen in nachfolgenden Stadtbezirken:
Stadtbezirk Nord:
Ziegeleistraße, Wenschtpark, Obere Kaiserstraße, Albrecht- Dürer-Straße, Breitscheidstraße, Hofbachstadion, Primelweg, Ruhrststraße, Ziegeleistraße/Falkenstraße;
Stadtbezirk Mitte:
Charlottenstraße, Ypernstraße, Kirchweg/Badstraße, Karl-Barth-Straße;
Stadtbezirk West:
Karl-Barth-Straße, Holdinghausenweg, Seelbacher Weg;
Stadtbezirk Ost:
Hessische Straße/Auf der Maibras, Auf der Weiß, Obere Dorfstraße;
Stadtbezirk Süd:
In der Bitze, Wirtschaftsweg Friedhof Eisern-Burg, Zeil, Beethovenstraße.
Die Baumkommission des Ausschusses für Umweltschutz, Landschaftspflege und Energie des Rates der Stadt Siegen hat die Maßnahmen in der Sitzung am 29. Oktober 2015 empfohlen. Gleichzeitig wurden von ihr Ersatzpflanzungen von Bäumen und Wildgehölzen, wenn möglich an gleicher Stelle oder an anderen Stellen im Stadtgebiet, festgelegt.
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