Drittes "WindForum Südwestfalen" im Lyz

(wS/si) Siegen – Der Ausbau der Windenergie ist nach wie vor ein aktuelles Thema, über das bundesweit und in Südwestfalen intensiv und kontrovers diskutiert wird. Die heimischen Kommunen sind zurzeit dabei, mögliche Vorrangzonen für Windkraftanlagen zu identifizieren und somit festzulegen, wo im Gemeindegebiet Windenergie möglich sein soll. Dabei sind verschiedenste Vorgaben und Rahmenbedingungen durch Land und Bund gesetzt, die die Städte und Gemeinden beachten und konkretisieren müssen.

Genehmigung mit Unsicherheiten versehen

Das Thema Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen mit so genannten harten und weichen Kriterien ist mit Unsicherheiten versehen und weckt zuweilen Besorgnisse. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Bau von Anlagen in unmittelbarer Nähe der eigenen Wohnung bzw. des Hauses beabsichtigt ist. Doch wie sind die Fakten? Was ist bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen? Wer hat wann welchen Einfluss und worauf? Was sind die Folgen, wenn eine Gemeinde keine Vorrangzonen ausweist? Welche Auswirkungen haben die aktuellen Pläne der Bundesregierung, den Ausbau der Windenergie an Land zu begrenzen und die Einspeisevergütung zu kürzen?

Sachliche Diskussion führen

„Ich kann die Ängste der Bürgerinnen und Bürger gut verstehen. Eine Windenergieanlage in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses zu haben, ist für viele Menschen kein Wunschszenario“, sagt Landrat Paul Breuer. „Mir ist es wichtig, die Diskussion sachlich zu führen und über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die bestehenden Handlungsspielräume zu informieren.“

Dazu dient das 3. WindForum Südwestfalen, zu dem der Kreis Siegen-Wittgenstein am Samstag, 22.März, von 9:00 bis 12:15 Uhr in den Schauplatz im Kulturhaus Lÿz, St.-Johann-Straße 18, in Siegen einlädt.Schwerpunktthema: „Genehmigung von Windenergieanlagen im Spannungsfeld der Interessen und rechtlichen Möglichkeiten“ sein.

Alle Informationen zur Veranstaltung erhalten Interessierte bei Ramona Stahl von der Regionalentwicklung des Kreises Siegen-Wittgenstein, Telefon: 0271 333-1176, E-Mail: r.stahl@siegen-wittgenstein.de. Um Anmeldung wird bis zum 19. März 2014 gebeten. Der Flyer zur Veranstaltung kann auf der Internetseite des Kreises Siegen-Wittgenstein heruntergeladen werden.

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