(wS/si) Siegen– Der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, Paul Breuer, hat jetzt das von der Siegener Stadtverwaltung vorgelegte Haushaltssicherungskonzept und damit den Haushalt für das Jahr 2014 genehmigt. Durch die aktuell eingegangene Verfügung kann somit der städtische Haushaltsplan für das laufende Jahr ohne gesetzliche Einschränkungen ausgeführt werden.
Die Genehmigung hat hausrechtlich zwar zur Folge, dass ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung die zwingenden Auflagen der vorläufigen Haushaltsführung entfallen (diese beinhalten, dass die Stadt keine freiwilligen Ausgaben leisten und keine neuen Investitionen beginnen darf). Dennoch bleibt der Handlungsspielraum der Stadt angesichts ihrer angespannten Finanzsituation gering. Stadtkämmerer Reinhold Baumeister hat daher den einzelnen Dienststellen bereits mitgeteilt, dass sie weiterhin mit begrenzten Mittelfreigaben auskommen müssen. So dürfen beispielsweise bei den laufenden Geschäfts- und Planungskosten oder bei vorgesehenen Beschaffungen zunächst pro Quartal nur 20 Prozent der im Haushaltsplan vorgesehenen Gelder auch tatsächlich ausgegeben werden.
Ausgeglichener Haushalt weiterhin im Jahr 2020 zu erreichen
Der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2014 weist bei Erträgen von 226,5 Mio. Euro und Aufwendungen von 255,6 Mio. Euro einen Fehlbetrag von 29,1 Mio. Euro auf.
Insbesondere wegen der negativen Entwicklung der Gewerbesteuer im vergangenen Jahr, musste bereits im Rahmen der vom Rat beschlossenen Nachtragssatzung zum Haushaltsplan 2013 das Jahr des Haushaltsausgleichs von 2017 auf 2020 verschoben werden. Daran wird festgehalten; durch das Paket an Konsolidierungsmaßnahmen, das ein Volumen in einer Größenordnung von rd. 34,35 Mio. Euro aufweist und das nach punktueller Modifikation vom Rat der Stadt im Zusammenhang mit dem Haushalt 2014 beschlossen wurde,ist nach wie vor im Jahr 2020 ein struktureller Haushaltsausgleich darstellbar.
Äußere Rahmenbedingungen müssen stimmen
Um diese Zielsetzung letztlich realisieren zu können, sei es neben den eigenen Konsolidierungsbemühungen, die auch weiterhin erforderlich sind, wichtig, dass auch die äußeren Rahmenbedingungen, wie eine nachhaltige positive Steuerentwicklung sowie die Entlastung der Kommunen von staatlichen Ausgabeverpflichtungen, stimmten, so der Stadtkämmerer abschließend.
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