Hinweis des Wilnsdorfer Ordnungsamtes: Äste und Sträucher zurückschneiden

(wS/wi) Wilnsdorf – Das Verkehrsschild ist kaum noch zu sehen hinter dem prachtvollen Apfelbaum. Dass hier Vorfahrt zu gewähren ist, ist für Autofahrer fast nicht zu erkennen. Klare Sache: Auch wenn das üppige Grün schön anzuschauen ist, an Stellen wie dieser gefährdet es schlicht die Sicherheit. Das Wilnsdorfer Ordnungsamt musste in den vergangenen Wochen mehrere Beschwerden über verdeckte Verkehrsschilder und zugewachsene Gehwege registrieren. Daher erinnert die Gemeinde Wilnsdorf daran, dass Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen.

Dringender Handlungsbedarf: mancherorts ragen Äste und Sträucher in den Verkehrsraum oder verdecken Straßenschilder. (Foto: Gemeinde Wilnsdorf)

Dringender Handlungsbedarf: mancherorts ragen Äste und Sträucher in den Verkehrsraum oder verdecken Straßenschilder. (Foto: Gemeinde Wilnsdorf)

Egal ob bebautes oder unbebautes Grundstück – Eigentümer müssen mit einem konsequenten Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze dafür Sorge tragen, dass auf ihrem Grundstück wachsende Bäume und Sträucher nicht in Verkehrsflächen hineinragen. Diese Verpflichtung endet nicht auf Kopfhöhe: Bäume sind so zurückzuschneiden, dass über Gehwegen ein Raum von mindestens 2,50 m Höhe freibleibt, über Straßen mindestens 4,50 m. Auch Verkehrszeichen müssen gut sichtbar sein. Verkehrssichernde Pflegeschnitte können übrigens in jeder Jahreszeit durchgeführt werden, ein im Landschaftsgesetz NRW verankerter Schutz von nistenden Vögeln greift hier nicht.

Darüber hinaus sieht die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wilnsdorf vor, dass Gehwege und Flussrinnen einmal wöchentlich zu reinigen sind. Darunter fällt die Säuberung der Flächen von Staub, Kehricht, Schlamm und Gras, außerdem ist der Bewuchs zwischen Platten und Pflastersteinen zu beseitigen.

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