(wS/blb) Bad Berleburg – In der Ferienzeit wollen viele Schüler und Studenten ihr Taschengeld durch einen Ferienjob aufbessern. Wie viel aber darf im Rahmen eines Ferienjobs verdient werden?
Ein echter „Ferienjob“ ist im Voraus auf maximal 50 Arbeitstage oder längstens 2 Monate je Kalenderjahr begrenzt. Die Höhe des Verdienstes spielt dann keine Rolle. Das heißt: Ein solcher Job ist sozialabgabenfrei. Dies bezieht sich ausdrücklich nicht auf anderweitige Regelungen, beispielsweise Kindergeldzahlungen. Hierauf weist Holger Homrighausen vom Bürger- und Seniorenservice der Stadt Bad Berleburg hin, bei dem auch jederzeit Beratungstermine rund um das Thema Rente vereinbart werden können. (Telefon: 02751/923-268 Holger Homrighausen).
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