(wS/sw) Siegen – Speziell für Berufskraftfahrer öffnet der Kreis Siegen-Wittgenstein am kommenden Samstag, 6. September 2014, von 8 bis 12 Uhr seine Führerscheinstelle in der St.-Johann-Straße 23. Hintergrund: Berufskraftfahrer müssen sich künftig in ihren Führerschein für die Fahrerlaubnisklassen C und D eintragen lassen, dass sie bestimmte Weiterbildungen absolviert haben. Das fordert das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Bereits seit dem 10. September vergangenen Jahres sind für die Klassen D und ab dem 10. September dieses Jahres für die Klassen C entsprechende Weiterbildungen nachzuweisen, wenn die Fahrerlaubnis gewerblich genutzt wird.
Ausnahme: Laufen die Fahrerlaubnisklassen C zwischen dem 10. September 2014 und dem 9. September 2016 ab, wird die Schlüsselziffer 95 an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis angeglichen. Die Fahrerlaubnis kann dann bis zu diesen Ablaufdaten gewerblich genutzt werden. In diesen Fällen muss jetzt nichts unternommen werden. Der Nachweis der Fortbildungen wird dann erst in den neu ausgestellten Führerschein eingetragen.
Wer am kommenden Samstag die Schlüsselziffer 95, und damit den Nachweis der Weiterbildungen, in seinen Führerschein eintragen lassen möchte, muss folgende Dokumente mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, den aktuellen Führerschein, ein biometrisches Lichtbild, die Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation (5 Bescheinigungen, nicht älter als fünf Jahre). Soll der Führerschein gleichzeitig auch verlängert werden, sind zusätzlich noch ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
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