(wS/siwi) Siegen-Wittgenstein – Das Land leistet jedes Jahr Zuschüsse zu den Kosten des Feuerschutzes der Gemeinden und Kreise. Das geht auf das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zurück. Der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag wurde vom Innenministerium des Landes NRW im Einvernehmen mit dem Finanzministerium auf rund 35,6 Mio. Euro festgelegt.
Die Mittel werden jedes Jahr zum 1. Juli als fachbezogene Investitionspauschale zu 57 Prozent nach der Einwohnerzahl und 43 Prozent nach der Gebietsfläche verteilt. Für eigene Aufgaben erhält der Kreis 1,8 Prozent der den kreisangehörigen Gemeinden rechnerisch zustehenden Mittel. Auf die Städte und Gemeinden des Kreises entfallen 811.466,90 Euro und den Kreis 14.874,14 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr werden insgesamt 1.123,66 Euro weniger zugewiesen.
Im Einzelnen entfallen auf:
Bad Berleburg 143.315,00 €
Bad Laasphe 75.804,73 €
Burbach 51.510,13 €
Erndtebrück 39.491,79 €
Freudenberg 44.356,49 €
Hilchenbach 52.782,09 €
Kreuztal 66.400,00 €
Netphen 86.736,95 €
Neunkirchen 33.028,40 €
Siegen 163.360,37 €
Wilnsdorf 54.680,94 €
Die Bewilligungsbescheide wurden bereits an die Gemeinden weitergeleitet.
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