(wS/kreu) Kreuztal– Bereits ab Freitag 2. Mai, bis einschließlich Donnerstag, 8. Mai, wird in Kreuztal wieder Ast- und Strauchschnitt eingesammelt.
Im Abfallkalender sind die konkreten Termine für die einzelnen Abfuhrbezirke entsprechend gekennzeichnet. Alle gebündelten Grünschnittabfälle müssen bis spätestens 6.00 Uhr am jeweiligen Abfuhrtag am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt sein.
Astschnitte nur mit Naturseil oder Kordel binden
Zum Zusammenbinden des Astschnitts darf nur Naturseil oder Kordel verwendet werden, auf Kunststoffbänder oder Draht muss verzichtet werden. Die einzelnen Bündel sollten nicht zu dick,höchstens 25 – 30 kg schwer und maximal 1,50 m lang sein.
Die Straßensammlung ist nur für solche Grünabfälle vorgesehen, die durch den üblichen Gehölzrückschnitt vor bzw. zu Beginn der Wachstumsperiode entstehen. Die Entsorgung und Verwertung großer Mengen von Astwerk, Stämmen oder Wurzeln durch individuelle Baumfällaktionen müssen von Grundstückseigentümern privat und auf eigene Kosten beauftragt werden.
Gartenabfälle in die Biotonne
Nicht bündelbare Gartenabfälle (wie z.B. Rasenschnitt, Moos, Laub) gehören in die Biotonne oder auf den Kompost. Sind aber auf dem Grundstück weder Komposthaufen noch Biomüllgefäß vorhanden, können spezielle Papiersäcke der Stadt Kreuztal benutzt werden. Solche Biosäcke sind gegen eine Entsorgungsgebühr von 2 € beim Bürgeramt der Stadt Kreuztal erhältlich und können unabhängig vom Grünschnittabfuhrtermin im Rahmen der regulären zweiwöchentlichen Biomüllabfuhr entsorgt werden. Andere Papiersäcke, Kunststoffsäcke, Kartons oder ähnliche Behältnisse werden nicht abgefahren.
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