BVG kippt Betreuungsgeld: CDA Siegen-Wittgenstein fordert Ersatz

(wS/red) Siegen – Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) der CDU Siegen-Wittgenstein, Hartmut Steuber, äußert sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVG), das Betreuungsgeldgesetz mit der Verfassung für unvereinbar zu erklären.

Logo_CDA„Das ist ein Schlag gegen die Entscheidungsfreiheit der Eltern und motiviere nicht Kinder zu bekommen“, so Hartmut Steuber. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht läßt aber zu, das die Länder das Betreuungsgeld übernehmen. Der CDA Kreisverband Siegen-Wittgenstein fordert deshalb die rot-grüne Landesregierung auf, unverzüglich eine Regelung für ein Nordrhein-Westfälisches Betreuungsgeld zu schaffen. Dabei erinnert die CDA die SPD daran das dass Betreuungsgeld im Jahr 2008 auch von ihr beschlossen wurde. Die damalige große Koalition hat seinerseits den Paragraphen 16 im Sozialgesetzbuch VIII um folgenden Absatz ergänzt: Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder im Alter von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel ein Betreuungsgeld) eingeführt werden.

„Das Betreuungsgeld war und ist ein wichtiger Schritt für eine echte Gleichbehandlung derjenigen Eltern, die sich entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Ihre Erziehungsleistung wurde seither mit dem Betreuungsgeld entsprechend anerkannt. Es ist deshalb notwendig, das diese Entscheidungsfreiheit in Nordrhein-Westfalen erhalten bleibt und die Landesregierung sofort und unverzüglich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt.“, so Steuber weiter.

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